endet hat (somit ab April 2034), wird die Kinderzulage durch die Ausbildungszulage ersetzt. Diese beträgt gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. b Familienzulagengesetz (FamZG, SR 836.2) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des genannten Kantonsratsbeschlusses Schwyz neu CHF 280.00 pro Kind.