RB 20.2511] sowie § 1 Abs. 1 des Kantonsratsbeschlusses Schwyz zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 18. November 2020 [SRSZ 370.110]). Solange der Seite 22 von 68 Kindsvater im Kanton Uri tätig war, ist deshalb für die Einkommensberechnung auf Kinderzulagen von CHF 240.00 pro Kind abzustellen.