Im September 2024 nahm die Kindsmutter zudem einen einzelnen Arbeitseinsatz bei der Stiftung G.___ wahr. Ab Oktober 2024 leistete sie dort keine weiteren Einsätze mehr (act. 3.4). Nach dem Gesagten erzielt die Kindsmutter ab Oktober 2024 ein monatliches Einkommen von gerundet CHF 3'490.00. Dieses setzt sich zusammen aus CHF 3'205.50 aus der Anstellung bei der Stiftung H.___ sowie CHF 284.00 aus der Tätigkeit bei J.___.