Es besteht somit kein Anlass, der Kindsmutter für den Zeitraum von Juni 2022 bis Mai 2023 rückwirkend ein höheres hypothetisches Einkommen anzurechnen. Das Gesamteinkommen der Kindsmutter (Nettolohn inkl. 13. Monatslohn) beläuft sich gemäss den zutreffenden vorinstanzlichen Feststellungen auf CHF 2'460.00 (E. 3.4.1.2 S. 25 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung). Die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen.