Seite 19 von 68 jährlich pauschal ausgerichtet werden. Insofern handelt es sich nicht um einen konstanten Lohnbestandteil, sondern um eine gelegentliche Zusatzleistung. Da das Trinkgeld in diesem Fall bereits als Bestandteil des Monatslohns ausgewiesen wurde, ist es im Jahreslohn rechnerisch bereits berücksichtigt und kann nicht zusätzlich aufgerechnet werden.