Seite 18 von 68 Personen auszugehen (Maier Philipp, Die konkrete Berechnung von Kinderunterhaltsbeiträgen, in: FamPra 2020, S. 340). Bei unselbständig Erwerbstätigen besteht das massgebliche Einkommen aus dem monatlichen Nettolohn gemäss Lohnausweis (inklusive anteilsmässiger Anrechnung von 13. Monatslohn, Bonus und Gewinnbeteiligung). Bei unregelmässigen Einkünften ist von Durchschnittswerten auszugehen (Maier Philipp, Die konkrete Berechnung von Kinderunterhaltsbeiträgen, in: FamPra 2020, S. 340; BGer 5A_44/2012 vom 20.03.2012 E. 4.4.3).