2.5.3 Berufungsbeklagte Die Berufungsbeklagten bestreiten die Behauptungen des Berufungsklägers. Die Vorinstanz habe das Einkommen der Kindsmutter korrekt berechnet. Auch mit zehn vollen Arbeitstagen pro Monat bei der Stiftung H.___ liege ein 50 %-Pensum vor, selbst wenn die tatsächlichen Stunden von Modellannahmen abweichen. Ein darüberhinausgehendes hypothetisches Einkommen sei unbegründet. Es sei der Kindsmutter nicht ohne weiteres möglich gewesen, ihr Pensum zu erhöhen. Die Unterstellung, sie habe dies absichtlich unterlassen, sei zynisch. Zudem sei es weder zumutbar noch sinnvoll, mehrere Teilzeitstellen parallel auszuüben.