trotz alternierender Obhut nicht zumutbar, da er erholte Präsenz am Arbeitsplatz schulde und die bundesgerichtliche Rechtsprechung eine volle Erwerbstätigkeit bei Betreuung minderjähriger Kinder ausschliesse. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 hat der Berufungskläger seine Ausführungen zur Berechnung des Einkommens der Kindsmutter ergänzt. Gestützt auf das Schreiben der Berufungsbeklagten vom 6. August 2024 macht er geltend, die Kindsmutter erziele ab dem 1. September 2024 ein monatliches Einkommen von rund CHF 3'500.00. (act. 2.6). Mit unaufgeforderter Eingabe vom 14. März 2025 teilte der Berufungskläger die erneut geänderten Einkommensverhältnisse per Januar 2025 mit (act. 2.7).