Seite 17 von 68 In seiner Replik teilt der Berufungskläger mit, dass er seine Arbeitssituation angepasst habe, woraufhin sich auch sein Einkommen entsprechend verändert habe (act. 2.4, Beilage 101 bis 103 und 106). Das bisherige Modell mit Haupt- und Nebenjob sei aufgrund der langen Arbeitszeiten und fehlender Ruhezeiten unzumutbar gewesen, weshalb er den Nebenjob bei der I.___ GmbH auf Ende April 2024 aufgegeben und das Pensum beim Hauptarbeitgeber E.___ AG per Januar 2024 in Seewen auf 80 % erhöht habe. Beide Kinder hätten inzwischen die obligatorische Schule erreicht. Ein 100 %-Pensum sei ihm