Die Kindsmutter sei gesundheitlich in der Lage gewesen, ein solches Pensum zu leisten und es hätten geeignete Stellenangebote vorgelegen, insbesondere bei der Stiftung H.___. Der Berufungskläger verweist auf eine entsprechende Stellenanzeige sowie auf einen Lohnausweis aus dem März 2022, wonach ein entsprechendes Einkommen erreichbar gewesen wäre. Das familiäre Betreuungsmodell sowie ein freier Betreuungstag hätten eine Erwerbstätigkeit im Umfang von 70 % ermöglicht. Es sei bundesgerichtlich anerkannt, dass ein hypothetisches Einkommen dann anzurechnen sei, wenn ein höheres Einkommen objektiv erzielbar und zumutbar sei.