Pensum 50 % Pensum 70 % Pensum 80% Pensum 100 % Die Vorinstanz führte weiter aus, dass der Kindsmutter für die Phase I ihr tatsächlich erzieltes Einkommen anzurechnen sei, welches einem 50 % Pensum entspreche, und dass ihr nicht rückwirkend ein höheres hypothetisches Einkommen im Umfang eines 70 % Pensums angerechnet werden dürfe.