Schliesslich kritisiere er die Überschussverteilung, welche nicht den bundesgerichtlichen Vorgaben entspreche und für ihn nachteilig sei. Insgesamt verlangt er, dass der Entscheid aufgehoben und unter Beachtung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, Lehre und anerkannten Grundsätze neu beurteilt werde. Seite 14 von 68 2.3 Berufungsbeklagte Die Berufungsbeklagten beantragen, die Berufung vom 19. April 2024 sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zulasten des Berufungsklägers.