2.2 Berufungskläger Der Berufungskläger rügt den Entscheid des Landgerichts Uri in mehrfacher Hinsicht. Er macht geltend, dass die AHV-Erziehungsgutschriften ab dem 1. Januar 2022 zu Unrecht vollumfänglich der Kindsmutter angerechnet worden seien. Auch die Anrechnung eines Erwerbseinkommens der Kindsmutter auf Basis eines Pensums von 50 % sei fehlerhaft, zumal bei ihm 90 % berücksichtigt worden seien – was gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstosse. Ohnehin müssten die geänderten Einkommensund Bedarfsverhältnisse berücksichtigt werden.