Seite 9 von 68 M. Mit Eingabe vom 25. Juni 2024 reichten die Berufungsbeklagten die Beilage 2 zur Berufungsantwort nach (act. 3.2). N. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 26. Juni 2024 wurde dem Berufungskläger eine Frist von 30 Tagen zur Replik angesetzt (act. 1.6). O. Der Berufungskläger reichte mit Eingabe vom 4. Juli 2024 die Replik ein (act. 2.4). P. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 11. Juli 2024 wurde den Berufungsbeklagten eine Frist von 30 Tagen zur Duplik angesetzt (act. 1.7). Q. Die Berufungsbeklagten reichten am 30. Juli 2024 die Duplik ein (act. 3.3).