L. Die Berufungsbeklagten reichten am 24. Juni 2024 die Berufungsantwort ein (act. 3.1). Sie stellten folgende Anträge: 1. Die Berufung vom 19. April 2024 sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zulasten des Berufungsklägers. Gleichzeitig stellten die Berufungsbeklagten die folgenden Verfahrensanträge (act. 3.1):