H. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 17. Mai 2024 wurde B.___ und C.___, als Kinder gesetzlich vertreten durch die Kindsmutter D.___, (nachfolgend: Berufungsbeklagte) eine Frist von 30 Tagen zur Berufungsantwort angesetzt (act. 1.4). I. Die Vorinstanz edierte am 27. Mai 2024 die Akten (act. 4.1). J. Mit Schreiben vom 28. Mai 2024 retournierte das Obergericht des Kantons Uri der Vorinstanz die beiden eingereichten Dossiers und forderte die Vorinstanz auf, gestützt auf Art. 53 ZPO sämtliche Akten im Original akturiert und mit einem Aktenverzeichnis innert 10 Tagen zu edieren (act. 1.5). K. Die Vorinstanz edierte am 11. Juni 2024 die Akten im Original mit Aktenverzeichnis (act. 4.2).