C. Die Berufung wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. April 2024 in das Geschäftsprotokoll des Kantons Uri (Zivilrechtliche Abteilung) aufgenommen und es wurde vom Berufungskläger ein Gerichtskostenvorschuss von CHF 3'500.00 zur Bezahlung innert 10 Tagen eingefordert (act. 1.1). Ausserdem wurde der Berufungskläger aufgefordert, die fehlenden Beilagen 23 f, 27 d und 29 b innert derselben Frist nachzureichen. D. Mit Eingabe vom 1. Mai 2024 reichte der Berufungskläger die Beilagen 23 f, 27 d und 29 b fristgerecht nach (act. 2.2).