was zuerst eintritt. Allenfalls auch die vom 01.06.2020 bis und mit 01.11.2020 wo CHF 2250.00 geleistet wurden. Dieser Entscheid vom Landgericht Uri muss aufgehoben werden und nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, Lehre und Ermessen neu beurteilt, festgelegt und berechnet werden. 6. Es sei die Parteientschädigung neu zu beziffern des Berufungsführers für die bereits vorgeschossenen Prozesskostenvorschuss für RA MLaw Lukas Mattli. Dieser Entscheid vom Landgericht Uri muss aufgehoben werden und nach bundesrechtlicher Rechtsprechung, Lehre und Ermessen neu beurteilt, festgelegt und berechnet werden.