Es soll geprüft werden ob das Landgericht Uri der Einkommensermittlung der Kindsmutter und Bedarfsermittlung des Berufungsführer, Kindesmutter und der Berufungsgegnerinnen 1 und 2 nicht dem bundesgerichtlichen zustehender Rechtsprechung, Lehre und Ermessen keine falschen Gebrauch gemacht hat, d.h. grundlos von in Lehre und Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen abgewichen ist, wenn sie Gesichtspunkte berücksichtigt hat, die keine Rolle hätten spielen dürfen, oder wenn sie umgekehrt rechtserhebliche Umstände ausser Acht gelassen hat. Aufzuheben und zu korrigieren sind ausserdem Ermessensentscheide, dies sich als im Ergebnis offensicht-