zum Abschluss der ordentlichen Ausbildung, gerichtsüblich indexiert. Es soll geprüft werden ob das Landgericht Uri der Einkommensermittlung der Kindsmutter und Bedarfsermittlung des Berufungsführer, Kindesmutter und der Berufungsgegnerinnen 1 und 2 nicht dem bundesgerichtlichen zustehender Rechtsprechung, Lehre und Ermessen keine falschen Gebrauch gemacht hat, d.h. grundlos von in Lehre und Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen abgewichen ist, wenn sie Gesichtspunkte berücksichtigt hat, die keine Rolle hätten spielen dürfen, oder wenn sie umgekehrt rechtserhebliche Umstände ausser Acht gelassen hat.