SchKG Richtlinien und nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, Lehre und Ermessen und nach der Lebenshaltungskostenmethode der 2-stufigen Methode mit Überschussverteilung. Der Berufungsführer sei zu verpflichten, rückwirkend auf den 1. Januar 2022 an den Unterhalt der Berufungsgegnerin 1 und 2 angemessene und den üblichen Unterhaltsberechnungen (nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, Lehre und Ermessen und nach den SchKG-Richtlinien) entsprechende Unterhaltsbeiträge (Bar- und Betreuungsunterhalt) zu bezahlen, zuzüglich allfälliger gesetzlicher und vertraglicher Kinder- und Ausbildungszulagen, bis