Seite 6 von 68 Einkommen vom Hauptarbeitgeber E.___ AG (Gleichstellung). Dieser Entscheid vom Landgericht Uri muss aufgehoben werden und nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, Lehre und Ermessen neu beurteilt, festgelegt und berechnet werden. 3. Die Unterhaltsbeiträge für die Berufungsgegnerin 1 und Berufungsgegnerin 2 seien neu zu berechnen gemäss SchKG Richtlinien und nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, Lehre und Ermessen und nach der Lebenshaltungskostenmethode der 2-stufigen Methode mit Überschussverteilung.