1. Die Erziehungsgutschriften der AHV über die Berufungsgegnerin 1 und die Berufungsgegnerin 2 sei ab 1. Januar 2022 im Verhältnis 50% der Kindsmutter D.___ und 50% dem Berufungsführer A._ zu verteilen. 2. Das Einkommen der Kindesmutter soll ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet oder das genau, beim zugemuteten Arbeitspensum von 70% ermittelt werden. Im Verhältnis zum zumutbaren Arbeitspensum von 70%, gleich wie beim Berufungsführer da ist das zumutbare Arbeitspensum 80% wird aber das von 90% angerechnet für das hypothetische