Die Gerichtsgebühr wird auf pauschal CHF 10'000.-- festgesetzt und dem Kindsvater und der Kindsmutter je hälftig auferlegt. Sie wird mit dem von der Kindsmutter im Namen der Klägerinnen geleisteten Kostenvorschuss von CHF 2'500.-- verrechnet. Der Restbetrag wird im Umfang von CHF 2'500.-- von der Kindsmutter und im Umfang von CHF 5'000.-- vom Kindsvater eingefordert. 10. Die Kindsmutter wird verpflichtet, dem Kindsvater einen Betrag von CHF 4'841.60 (Parteientschädigung CHF 4'257.75; Rückerstattung Prozesskostenvorschuss CHF 583.85} zu bezahlen. 11./12. Rechtsmittelbelehrung/Zustellung.»