Die Unterhaltsbeiträge basieren auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise (Ausgangspunkt Basis Index per Februar 2024 von 107.1 Punkten/ Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Er wird jeweils auf 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, erstmals per 1. Januar 2025. Der neue Unterhaltsbeitrag ist gemäss folgender Formel zu berechnen: Neuer Unterhaltsbeitrag= Basis- Unterhaltsbeitrag