Der Antrag des Kindsvaters auf rückwirkende Festlegung der Unterhaltsbeiträge von Januar bis Mai 2022 wird abgewiesen. 6. 6.1 Es wird festgestellt, dass der Kindsvater zwischen Januar 2022 bis Februar 2024 Unterhaltsbeiträge (inkl. Kinderzulagen) in der Höhe von insgesamt 35'430.-- schuldete und total solche im Betrag von 42'150.-- - und folglich CHF 6'720.-- zu viel - bezahlt hat. 6.2 Die Kindsmutter wird verpflichtet, dem Kindsvater den zu viel bezahlten Betrag gemäss Ziffer 6.1 zurückzuzahlen. Die entsprechende Rückforderung wird erst zur Zahlung fällig, wenn beide Kinder ihre Erstausbildung abgeschlossen haben.