Phase 4 April 2034 bis Abschluss Erstausbildung B.___ Barunterhalt: CHF 495.-- (inkl. Überschussanteil) C.___ Barunterhalt: CHF 495.-- (inkl. Überschussanteil) Total CHF 990.-- zzgl. Ausbildungszulagen 5.2 Die Auslagen für Hobbys der beiden Kinder sind von den Kindseltern grundsätzlich im Verhältnis von 60% (Kindsmutter) und 40% (Kindsvater) zu finanzieren. 5.3 Die Kindseltern haben ausserordentliche Kosten der Kinder, die den Betrag von CHF 250.-- pro Ausgabe übersteigen, je hälftig zu tragen, sofern diese Kosten nicht durch Dritte (Krankenkasse, Versicherung etc.) gedeckt sind. 5.4