Ferien Beide Kindseltern sind berechtigt und verpflichtet, jährlich je 4 Wochen Ferien mit ihren Kindern zu verbringen. Sie sprechen sich jeweils bis Ende Dezember des Vorjahres, spätestens aber drei Monate im Voraus, über die Ferien im Folgejahr ab. Eine Ferienwoche dauert von Sonntagabend, 18:00 Uhr, bis zum darauffolgenden Sonntagabend, 18:00 Uhr. Bei welchem Elternteil die Kinder das vorgelagerte Wochenende verbringen, bestimmt sich anhand der unter Ziffer 3.1 festgehaltenen Wochenendregelung. Seite 3 von 68 3.4