wird künftig durch die Kindseltern je alternierend, 60% durch die Kindsmutter und 40% durch den Kindsvater, ausgeübt. Die Kinder haben ihren Wohnsitz bei ihrer Mutter. 3. 3.1 Der Kindsvater betreut die Kinder wie folgt: wöchentlich ab Sonntagabend, 18:00 Uhr, bis Dienstagabend, 18:00 Uhr; zusätzlich jedes zweite und vierte Wochenende im Monat ab Freitagabend 18:00 Uhr bis Sonntagabend, 18:00 Uhr. Am zweiten und vierten Wochenende des Monats bleiben die Kinder somit jeweils lückenlos von Freitagabend, 18:00 Uhr bis Dienstagabend, 18:00 Uhr, beim Kindsvater. 3.2