Seite 9 von 10 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen soweit überhaupt darauf eingetreten wird. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 500.00 Entscheidgebühr werden A.____ und B.____ auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 800.00 verrechnet. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. 4. Eröffnung - Beschwerdeführer - Beschwerdegegnerin - Vorinstanz Altdorf, 24. Juni 2025 OBERGERICHT DES KANTONS URI Zivilrechtliche Abteilung