2.4 Vorliegend ist die Konnexität der Streitsache in den hängigen Verfahren SB 2024 1 vor der Schlichtungsbehörde Uri und LGZ 23 10 vor dem Landgericht Uri unbestritten. In beiden Verfahren sind dieselben Parteien beteiligt. Thematisch geht es in beiden Verfahren um die Anfechtung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung, genauer um die Grundgebühren für Wasser und Abwasser aus demselben Mietverhältnis, welche nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht den Mietern als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden dürfen.