1.2 Eine Sistierungsverfügung ist mit Beschwerde anfechtbar (Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 319 lit. b Ziff. 1 Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]). Die Beschwerdefrist gegen prozessleitende Verfügungen beträgt zehn Tage, da das Gesetz nichts anderes bestimmt (Art. 321 Abs. 2 ZPO). Die Sistierungsverfügung der Schlichtungsbehörde im Verfahren SB 2024 1 wurde am 30. Januar 2024 versandt. Wann sie den Beschwerdeführern tatsächlich zugestellt wurde, ist nicht bekannt. Gestützt auf die Annahme, dass sie bereits am 31. Januar 2024 hätte zugestellt werden können, hätte die zehntägige Beschwerdefrist am 1. Februar 2024 zu laufen beginnen können (vergleiche Art.