H. Mit Eingabe vom 12. September 2024 zeigte die Beschwerdegegnerin an, dass sie sich anwaltlich vertreten lasse und ersuchte um eine beförderliche Behandlung der hängigen Verfahren und verwies auf zwei weitere hängige Verfahren (OG Z 24 8 und OG Z 24 9 [Anfechtung Kündigung und Erstreckung]). Die Beschwerdeführer würden mit unzähligen, ausschweifenden und querulatorischen Eingaben die Verfahren treuwidrig und unnötig verzögern. Zudem erwecke ihr Verhalten den Anschein, mit den Eingaben einzig eine möglichst lange Erstreckung des Mietverhältnisses zu erlangen.