E. Mit Schreiben vom 20. August 2024 wurden die Parteien darüber informiert, dass das Gericht die Akten geprüft habe und zu einer Instruktionsverhandlung einladen werde. Die Vorinstanz wurde aufgefordert, die Akten zu edieren und der Beschwerdegegnerin wurden die Rechtsmitteleingaben vom 8. und 9. Februar 2024 zugestellt (act. 1.2). Mit Verfügung vom 23. August 2024 wurden die Parteien zu einer Instruktionsverhandlung vorgeladen (act. 1.3). F. Mit Einsprache/Beschwerde vom 1. September 2024 bemängelten die Beschwerdeführer die falsche Parteienbezeichnung und beantragten den Ausstand der Obergerichtspräsidentin (act. 2.3).