D. Das eingereichte Rechtsmittel wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 14. Februar 2024 in das Geschäftsprotokoll aufgenommen und die Beschwerdeführer wurden aufgefordert, einen Gerichtskostenvorschuss in der Höhe von CHF 800.00 zu bezahlen (act. 1.1). Der Gerichtskostenvorschuss wurde fristgerecht bezahlt (act. 5.2).