A. Mit Verfügung vom 30. Januar 2024 sistierte die Schlichtungsbehörde das Schlichtungsverfahren von A.____ und B.____ gegen die Einwohnergemeinde Seedorf betreffend Anfechtung Heiz- und Nebenkostenabrechnung, unzulässige Rechtsmittelbelehrung (SB 2024 1).