10.1 Die Gerichtskosten werden von Amtes wegen festgesetzt und verteilt (Art. 105 Abs. 1 ZPO). Die Festsetzung richtet sich nach dem kantonalen Tarif (Art. 96 ZPO). In Berufungs- und Beschwerdeverfahren gilt der gleiche Gebührenrahmen wie vor der Vorinstanz (Art. 9 Abs. 1 GGebR). Das Verfahren vor Vorinstanz war aufgrund von Art. 114 lit. c ZPO kostenlos (arbeitsrechtliche Streitigkeit bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00). Die Kostenlosigkeit solcher Streitigkeiten gilt auch im kantonalen Rechtsmittelverfahren (vgl. BGer 4A_332/2015 vom 10.02.2016 E. 6.2). Das Berufungsverfahren ist für die Parteien somit kostenlos und es sind keine Gerichtskosten zu erheben.