Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden [Gerichtsgebührenreglement, GGebR, RB 2.3232] beträgt die Anwaltsentschädigung in Zivilverfahren vor erster Instanz bei einem Streitwert über CHF 5'000.00 bis 20'000.00 zwischen CHF 1'000.00 bis 6'000.00. Innerhalb der Mindest- und Höchstansätze ist die Entschädigung nach dem Streitwert, nach dem Zeitaufwand, der Bedeutung der Sache für die Partei in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, der Schwierigkeit der Sache sowie des Umfanges und der Art der Seite 16 von 20 Bemühungen festzulegen (vgl. Art.