Zur konkreten Berechnung gestützt auf die Konditionen des Arbeitsvertrags bringt die Berufungsklägerin in ihrer Berufung nichts vor. Sie hält lediglich in grundsätzlicher Art fest, dass es keine Nachweise gebe, den Lohn entlang der Konditionen des Arbeitsvertrages zu bemessen. Damit dringt sie aus den bereits genannten Gründen aber nicht durch. 5.