Als Vorbemerkung für die weitere Prüfung ist festzuhalten, dass die Parteien am 15. Februar 2022 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, gemäss welchem die Berufungsbeklagte im Betrieb der Berufungsklägerin ab dem 15. März 2022 als Köchin angestellt wurde. Der Monatslohn wurde bei einem Pensum von 100% und 42 Arbeitsstunden pro Woche auf CHF 5'800.00 festgelegt. Am 26. Juli 2022 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis per 31. August 2022 (vgl. angefochtener Entscheid E. 3 und die dortigen Hinweise auf die Akten). 4. Im materiellen Teil der Berufungsschrift wendet sich die Berufungsklägerin zunächst der Position «falsch berechneter Lohn» für März 2022 zu.