Die Berufung wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 19. September 2024 in das Geschäftsprotokoll des Obergerichts des Kantons Uri (Zivilrechtliche Abteilung) aufgenommen und B.___ (nachfolgend: Berufungsbeklagte) eine Frist von 30 Tagen zur Berufungsantwort angesetzt. Die Vorinstanz wurde aufgefordert, innert gleicher Frist die Akten zu edieren (act. 1.1). D. Die Vorinstanz edierte am 7. Oktober 2024 die Akten. E. Die Berufungsbeklagte reichte mit Eingabe vom 21. Oktober 2024 die Berufungsantwort ein (act. 3.1). Sie stellte folgende Anträge: «1.