Am 11. Juli 2024 – in begründeter und mit Bezug auf den Prämienabzug für die Krankentaggeldversicherung (hier nicht weiter entscheidwesentlich) korrigierter Form am 24. Juli 2024 versandt – fällte das Landgerichtspräsidium Uri (nachfolgend: Vorinstanz) im Verfahren LGP 23 217 betreffend Forderung aus Arbeitsrecht (Anerkennungsklage in der Betreibung Nr. XY) zwischen B.___, als vorinstanzliche Klägerin und der A.___, als vorinstanzlich Beklagte folgenden Entscheid: «1. Das Rechtsbegehren Ziffer 3 der Klage wird infolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben. 2.