Es wäre am Beschwerdeführer gelegen, die Schlichtungsbehörde auf den Fehler hinzuweisen. Es habe in der Verantwortung des Beschwerdeführers gelegen, die Klagebewilligung zu kontrollieren. In seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2024 verzichtet der Beschwerdegegner 2 auf eine Begründung und verwies auf die im angefochtenen Beschluss gemachten Ausführungen.