B. Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer am 2. September 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: «1. Die Ziffern 2.2. und 3. des Beschlusses des Landgerichts Uri vom 31. Juli 2024 seien aufzuheben. 2. Es sei wie folgt neu zu entscheiden: