5. Richterliche Fragepflicht Damit das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege bzw.in casu für die Nachzahlung prüfen kann, hat die gesuchstellende Person sowohl ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Es gilt der eingeschränkte Untersuchungsgrundsatz (Handkommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, CHK-Sutter-Somm/Seiler, Zürich, Basel, Genf 2021,