Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und die Beschwerdeführerin hält fest, dass die Liegenschaften auch die Grundlage für die Einkommensverhältnisse darstellen würden. Dass vor diesem Hintergrund eine Veräusserung der Liegenschaften zumutbar wäre und mit einem Verkauf die für den Prozess erforderlichen Mittel erwirtschaftet werden können ist mehr als fraglich, würde dadurch doch der Familie höchstwahrscheinlich die Existenzgrundlage entzogen. Unklar ist weiter auch, ob die Hypotheken überhaupt und in welchem Masse tatsächlich erhöht werden könnten.