Der Veranlagungsverfügung kann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin bzw. ihr Ehemann über Wertschriften und Guthaben von CHF 15'058.00 verfügen, weiter ist ein Geschäftsvermögen inkl. Liegenschaften mit einem Wert von CHF 267’226.00 veranlagt und es ist eine aktive Schlussbilanz von CHF 185'435.00 ausgewiesen. Diesen Vermögenswerten stehen Geschäftsschulden von CHF 225'450.00 gegenüber. Es resultiert damit ein Reinvermögen von CHF 242'269.00. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und die Beschwerdeführerin hält fest, dass die Liegenschaften auch die Grundlage für die Einkommensverhältnisse darstellen würden.