E. Mit Verfügung 13. August 2024 wurde der Vorinstanz die Möglichkeit eingeräumt, innert 10 Tagen zur Beschwerde Stellung zu nehmen und innert gleicher Frist die Akten im Verfahren LGP 24 201 zu edieren. F. Mit Eingabe vom 4. September 2024 – nach gewährter Fristerstreckung – stellte das Landgerichtspräsidium Uri die Akten dem Obergericht zu und verzichtete auf eine Stellungnahme.