A. Der Beschwerdeführerin wurde mit Entscheid vom 13. Januar 2021 die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung im Verfahren LGZ 19 25 (Abänderung des Scheidungsurteils vom 28. Mai 2018) gewährt (LGP 20 333). Mit Entscheid vom 23. Juli 2024 (LGP 24 201) wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, dem Kanton Uri die Gerichtskosten und die Anwaltsentschädigung, somit Kosten von total CHF 12'315.70 nachzuzahlen. B. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 30. Juli 2024 sinngemäss Beschwerde und ersuchte um Aufhebung des Entscheids.