C. Das eingereichte Rechtsmittel wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 25. Juni 2024 in das Geschäftsprotokoll des Obergerichts des Kantons Uri (Zivilrechtlichen Abteilung) aufgenommen. Gleichzeitig bat die Verfahrensleitung die Vorinstanz um Zustellung der Akten und setzte ihr eine Frist von 10 Tagen an, um zur Beschwerde Stellung zu nehmen (act. 1.1). D. Am 25. Juni 2024 edierte die Vorinstanz die Akten und verzichtete auf eine Stellungnahme (act. 4.1). E. Mit Verfügung vom 26. Juni 2024 wurde die Beschwerdeführerin angehalten, einen Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 1'000.00 zu leisten (act. 1.2).